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Die chinesische Eisenbahn

Noch vor zehn Jahren gab es zwischen den Städten Chinas keine Hochgeschwindigkeitsverbindungen. Mittlerweile umfasst das chinesische Streckennetz für Hochgeschwindigkeitszüge mehr als 20.000 km, das ist mehr als die Summe aller anderen Länder zusammen. In den drei größten Ballungszentren Chinas (Bejing, Shanghai, Guangzhou) nehmen Hochgeschwindigkeitsverbindungen einen wichtigen Stellenwert in den Lebens- und Arbeitsgewohnheiten der Menschen ein. Ca. 75 Millionen Menschen leben in einer Entfernung von bis zu einer Stunde Fahrt mit dem Hochgeschwindigkeitszug von Shanghai entfernt.
Das chinaweite Streckennetz besteht gegenwärtig aus vier senkrechten und vier horizontalen Verbindungen, nämlich je vier Hauptstrecken von Nord nach Süd und von Ost nach West. Ein neuer Plan sieht die Erweiterung des Streckennetzes auf acht horizontale und acht senkrechte Hauptstrecken bis zum Jahr 2035, mit insgesamt 45.000 Bahnkilometern Hochgeschwindigkeitsstrecke, vor.
Aus touristischer Sicht sind Zugreisen in China eine ebenso schnelle wie bequeme Fortbewegungsmethode. Auch Ausländer können unter Vorlage eines gültigen Reisepasses mit Aufenthaltsgenehmigung (Visum) Fahrkarten entweder selbst erwerben oder durch einen Vertreter kaufen lassen. Der Verkaufszeitraum beträgt üblicherweise 60 Tage vor Fahrtantritt, zur Zeit des Frühlingsfestes sind es jedoch nur 30 Tage.

Übersicht der Zuggeschwindigkeiten und Reiseklassen

 

Sogenannter „Dongche“, Hochgeschwindigkeitszug der D-Serie (Kennzeichen D; 160-250km/h):
- Sitzplatz 1. Klasse
- Sitzplatz 2. Klasse
- manche Züge sind mit Business-Klasse ausgestattet

Direkt Expresszug (erlaubte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 160 km/h; Kennzeichen Z, z.B. Z16):
- besteht hauptsächlich aus Schlafwagen 1. Klasse
- manche Züge verfügen auch über Schlafwagen 2. Klasse, Sitzplätze 2. Klasse und Business-Schlafwagen

Expresszug (Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h):
- Sitzplatz 2. Klasse
- Schlafwagen 2. Klasse
- Schlafwagen 1. Klasse
- manche Züge verfügen über Sitzplätze 1. Klasse sowie Business-Schlafwagen

Schnellzug (Kennzeichen K, Geschwindigkeit 120 km/h):
- Sitzplatz 2. Klasse
- Schlafwagen 2. Klasse
- Schlafwagen 1. Klasse
- seltener gibt es Züge mit Sitzplatz 1. Klasse

Intercity „Dongche“; Hochgeschwindigkeitszug der C-Serie (Kennzeichen C, Geschwindigkeit bis zu 300 km/h):
- Sitzplatz 1. Klasse
- Sitzplatz 2. Klasse

Hochgeschwindigkeitszug der G-Serie (Kennzeichen G, 300 km/h):
- Sitzplatz 1. Klasse
- Sitzplatz 2. Klasse
- Business-Klasse

Mit Kindern im Zug
Das Alleinreisen von Kindern ist nicht erlaubt. In Begleitung von Erwachsenen reisen Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,2 m gratis, jedoch maximal ein Kind pro Begleitperson. Für jedes weitere Kind muss eine Kinderkarte gelöst werden. Der Erwerb von Kinderkarten ist außerdem verpflichtend bei einer Körpergröße von 1,2-1,5 m. Für Kinder die größer sind als 1,5 m gilt der volle Fahrpreis.
Im Schlafwagen besteht Anspruch auf eine eigene Liege nur bei Kauf eines Vollpreistickets. Kostenfrei bzw. mit Kinderkarte reisende Kinder müssen sich eine Liege mit der erwachsenen Begleitperson teilen.
Für Kinder, die kein eigenes Ausweisdokument besitzen, darf stellvertretend das Reisedokument der Begleitperson benutzt werden.
An den Fahrkartenschaltern, an Bahnhofsein- und Bahnhofsausgängen sowie an Bord des Zuges befinden sich Markierungen zum Messen der Körpergröße. Dabei gilt immer die aktuelle Größe des Kindes (ohne Schuhe).

Muss ich zum Umsteigen das Bahnhofsgebäude verlassen?
Wie auf einem europäischen Flughafen werden ankommende Reisende auf chinesischen Bahnhöfen direkt zum Ausgang geleitet. Wenn Sie nur umsteigen, müssen Sie den Bahnhof nicht verlassen, sondern können sich direkt auf den Bahnsteig Ihres nächsten Anschlusszuges begeben. Sollten Sie vonseiten des Bahnpersonals Probleme bekommen, zeigen Sie Ihre Fahrkarte. Bei längeren Wartezeiten können Sie sich in den Mutter-Kind-Wartesaal begeben, der für gewöhlich auf Bahnsteig 1, Gebäude 1 zu finden ist. Dort lässt es sich angenehmer warten.

Sicherheitskontrollen am Bahnhof
Beim Betreten des Bahnhofgebäudes müssen Sie Ihr Gepäck für die Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsscanner schicken. Mitunter kontrolliert Sie das Bahnhofspersonal auch mit Metalldetektoren. Während der Reise und beim Verlassen des Bahnhofs gibt es keine weiteren Kontrollen.

Gepäckbestimmungen und deren Überschreitung
1) Die Maße des beförderten Gepäcks (Summe von Länge, Breite, Höhe) dürfen 160 cm nicht überschreiten; für pfahlartige Gegenstände wie Trägerstangen, Messlatten und dergleichen gilt eine maximale Länge von 200 cm.
2) Verboten sind gefährliche Gegenstände jeder Art (z.B. Sprengsätze, Sprengstoff, Feuerwerkskörper, Benzin, Diesel, Karbid, Flüssiggas sowie vergleichbare explodierende, entflammbare, selbstentzündliche oder giftige Stoffe)
3) Gesetzlich vom Transport ausgeschlossene und der öffentlichen Hygiene abträgliche Gegenstände, Tiere und schmutzige bzw. den Zug verschmutzende Waren (z.B. Hühner, Enten, Gänse, Hunde, Schweine, Affen, Katzen, Schlangen) dürfen sämtlich nicht befördert werden.
Nagellack, Mattlack und Haarfärbemittel sind erlaubt bis max. 20 ml.
Alkohol, Parfum und chemisches Haarlockenmittel sind erlaubt bis max. 100 ml.
Insektengift und Raumspray sind erlaubt bis max. 300ml.

Wie schwer darf mein Gepäck sein?
Auf der Rückseite Ihrer Fahrkarte befinden sich detaillierte Angaben zu den Gepäckbestimmungen.
Für Beförderungen auf Standard-Expresszügen dürfen Länge, Breite und Höhe eines Gepäckstückes die Summe von 160 cm nicht überschreiten; Stangen dürfen nicht länger sein als 200 cm. Insbesondere für die Beförderung mit Hochgeschwindigkeitszügen gilt die Summe von 130 cm als Höchstmaß, sowie ein Maximalgewicht von 20 kg pro Gepäckstück.
Das Gepäck für Inhaber von Vollpreistickets darf 20 kg nicht überschreiten, für das Gepäck von Kindern gilt eine Gewichtsobergrenze von 10 kg. Für Angestellte im diplomatischen Dienst besteht die Freigepäcksgrenze bis 35 kg.
Personen mit körperlicher Beeinträchtigung dürfen einen zusammenklappbaren Rollstuhl mitführen, die obengenannten Bestimmungen gelten in diesem Fall nicht.

Welchen Unterschied gibt es zwischen den Hochgeschwindigkeitszügen der D-Serie (sogenannte „Dongche“) und der G-Serie (sogenannte „Gaotie“)? Welcher der beiden ist schneller?
Strenggenommen ist mit „Dongche“ eine bestimmte Zuggattung gemeint (siehe 1 unten), „Gaotie“ hingegen bezeichnet eine (Hochgeschwindigkeits-) Strecke. Ursprünglich handelt es sich also um zwei vollkommen verschiedene Begriffe. In China verwendet man die Worte Dongche und Gaotie jedoch auch, um einen Unterschied der Zugstrecken zu verdeutlichen (siehe 2 unten).
1. Die charakteristisch chinesische Bezeichnung „Dongche“ bedeutet Triebwagen, verweist also auf die Zuggattung im Unterschied zu gewöhnlichen Eisenbahnzügen. Normalerweise werden die Waggons von der Lokomotive gezogen und verfügen selbst über keine Antriebskraft. Dementgegen verfügen die einzelnen Waggons von Triebwagenzügen über eigene Antriebe, wodurch sie während der Fahrt nicht nur gezogen werden, sondern auch „selber laufen“. Auf diese Weise verteilt sich die Antriebsenergie und die Geschwindigkeit kann gesteigert werden. Gleichzeitig werden im Vergleich zu herkömmlichen Eisenbahnzügen die Erschütterungen und der Fahrlärm minimiert. Demnach bezeichnet der Begriff „Dongche“ die von herkömmlichen Eisenbahnzügen zu unterscheidenden Gattung des Triebwagenzuges.

2. Laut Definition des Eisenbahnamtes werden Zugstrecken, die ab einem Schwellenwert von 200 km/h befahren werden, als „Dongche“ bezeichnet; Streckenverbindungen bis zu einem Schwellenwert von 300 km/h heißen „Gaotie“.
Für gewöhnlich besteht das Schienenbett der Dongche-Strecken aus Schotter, während auf Gaotie-Strecken der Gleiskörper nicht auf Schotter gebettet ist. Somit bezeichnen Dongche und Gaotie zwei unterschiedliche Arten des Zugverkehrs: Dongche mit einer Geschwindigkeit um 200 km/h, sowie Gaotie mit einer Geschwindigkeit um 300 km/h. Zur Zeit gibt es chinaweit 1000 Zuggarnituren der D-Serie, 500 Zuggarnituren der G-Serie sowie 100 Zuggarnituren Intercity-Hochgeschwindigkeitszüge.

Reservierungsprozess
Bitte teilen Sie uns per Mail Ihren gewünschten Abfahrts- und Zielort, den Reisetag und die Anzahl der Reisenden mit, zusammen mit einer Kopie des Reisepasses der Reisenden. Sobald die Verfügbarkeit der gewünschten Fahrkarten von uns überprüft wurde, schicken wir Ihnen eine Mail zur Bestätigung.
Da die meisten Städte über mehrere Bahnhöfe verfügen, deren Name auf dem Ticket nur in chinesischen Schriftzeichen vermerkt ist, erhalten Sie von uns auch genaue Angaben (in Deutsch & Chinesisch) über Ihren Abfahrtsbahnhof.

Zahlung
Aufgrund der hohen Bearbeitungsgebühr von 25-50 € (betragsabhängig) für Überweisungen von Europa nach China, raten wir bei kleineren Beträgen zur Kartenzahlung (Visa oder Master). Die Bearbeitungsgebühr chinesischer Banken beträgt 3 %.

Fahrkartenabholung
Für gekaufte Fahrkarten bieten wir einen Zustellservice zu Ihrem Hotel. So können Sie Ihre Fahrkarten bequem an einem vorab bestimmten Ort entgegennehmen.

Stornierung
Ein bereits gekauftes Ticket kann von seinem Eigentümer unter Vorlage seines Lichtbildausweises an den Ticketschaltern der Bahnhöfe storniert werden.

Was tun bei Verlust der Fahrkarte?
Reisende, die noch vor Fahrtantritt den Verlust ihrer Fahrkarte bemerken, können bis spätestens 20 min vor Ende der Fahrkartenkontrolle am Ticketschalter des Bahnhofs eine neue Fahrkarte beantragen. Dazu benötigen sie einen Lichtbildausweis sowie Informationen zum ursprünglichen Ticket und dessen Kaufort. Nach Überprüfung und Verifizierung der gemachten Angaben wird dem Reisenden ein mit der ursprünglichen Fahrkarte gleichwertiger Fahrschein (Klasse, Sitzplatz, Preis) ausgestellt.

Zu welchem Zeitpunkt ist es schwierig, Fahrkarten zu bekommen?

An den gesetzlichen Feiertagen und während der Sommerferien sind aufgrund der hohen Zahl an Reisenden viele Züge schnell ausgebucht. Die Nachfrage für Fahrkarten nach Tibet übersteigt prinzipiell das Angebot. Spätbucher haben mitunter keine andere Wahl, als diese Tickets zu überteuerten Preisen am Schwarzmarkt zu kaufen.