China visafrei, 144 Stunden in Shanghai, Provinz Jiangsu und Provinz Zhejiang [Yangtze River Delta Region]
Es gibt neue Regelungen um China visafrei bereisen zu können. Die neuen Regelungen erlauben einen Aufenthalt von 144 Stunden visafrei in Shanghai, der Provinz Jiangsu und der Provinz Zhejiang, der sogenannten „Yangtze River Delta Region“.
Seit dem 30. Januar 2016 haben, unter anderen, Angehörige der 24 Staaten, die am Schengenabkommen teilnehmen, die Möglichkeit, für 144 Stunden Shanghai, die Provinz Jiangsu und die Provinz Zhejiang, die sogenannten „Yangtze River Delta Region“ in China visafrei bereisen zu können .
Die neue 144 Stunden Regelung erlaubt, wie in den 72 Stunden Regelungen in anderen Städten und Regionen Chinas, Reisenden, die auf ihrer Reise in ein drittes Land sind Shanghai, die Provinz Jiangsu und die Provinz Zhejiang, die sogenannten „Yangtze River Delta Region“ visafrei zu besuchen.
Die neue 144 Stunden Regelung erlaubt den obengenannten Reisenden im
- Shanghai Pudong International Airport,
- Shanghai Hongqiao International Airport,
- Shanghai Port International Cruise Terminal,
- Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal,
- Nanjing Lukou International Airport,
- Hangzhou Xiaoshan International Airport
visafrei einzureisen
Die Ausreise aus China muss für die Reisenden, die die visafreie 144 Stunden Regelung nutzen, ebenfalls in einem der obengenannte Flughäfen bzw. den internationalen Seehafen in Shanghai erfolgen.
Während des visafreien 144 Stunden Aufenthaltes können sich die Reisenden in dem Verwaltungsgebiet von Shanghai, der Provinz Jiangsu und der Provinz Zhejiang frei bewegen. Sie dürfen aber nicht in andere Städte außerhalb der Verwaltungsgebiete reisen.
Die 144 Stunden visafreien Aufenthaltes werden von Null Uhr des Tages gezählt, der dem Tag der Einreise folgt.
Um den 144 Stunden visafreien Aufenthalt gewährt zu bekommen, benötigt man folgende Dokumente:
- gültiger Reisepass
- gültiges Ticket für die Weiterreise in ein „drittes Land“ [dieses ist nicht das Land aus dem man gekommen ist, außerdem muss in dem „dritten“ Land auch ein Aufenthalt erfolgen. Auch wenn z.B. Hongkong als „drittes“ Land gilt, ist es das bei einem Rückflug über Hongkong in das Ursprungsland ohne Aufenthalt in Hongkong nicht.
- Visum für das „dritte“ Land, falls erforderlich
- eine vollständig ausgefüllte Arrival/Departure Card, die entweder im Flugzeug ausgeteilt wird oder im Vorfeld der Passkontrolle ausliegt
Sie sollten beim Einchecken am Ausgangsflughafen die Fluggesellschaft über Ihren Plan des visafreien Aufenthalts in China informieren. Diese Informationen werden an die chinesischen Behörden an den Flugplätzen resp. Seehäfen weitergeleitet
Auf den Flughäfen bzw. den Seehäfen gibt es spezielle Schalter für die visafreie Einreise. Wenn die visafreie Einreise erlaubt wird, stempelt der Grenzbeamte eine Erlaubnis für den 144 Stunden visafreien Aufenthalt in den Pass.
Wenn die visafreie Einreise erlaubt wurde muss man sich innerhalb von 24 Stunden beim für die Region zuständige „Büro für öffentliche Sicherheit“ [PSB Public Security Bureau Exit-Entry Administration Department] anmelden.
Wenn man in einem Hotel übernachtet, übernimmt die Anmeldung das Hotel.
Wenn es Reisenden z.B. infolge von Erkrankungen unmöglich ist, innerhalb des erlaubten visafreien Aufenthalts von 144 Stunden China wieder zu verlassen, müssen sie ebenfalls Kontakt mit dem zuständigen „Büro für öffentliche Sicherheit“ aufnehmen.
Mehr Informationen zu dem 144 Stunden visafreien Aufenthalt in Shanghai, der Provinz Jiangsu und der Provinz Zhejiang, erhält man unter
- Shanghai General Station of Immigration Inspection, Tel. 0086-21-51105100
- Nanjing Lukou Airport, Tel. 0086-25-968890
- Hangzhou Xiaoshan Airport, Tel. 0086-571-96299.
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