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Panoramafreiheit in China nicht in Gefahr

Es geht ein Gespenst um in Europa, das Gespenst des Verbotes der Panoramafreiheit.

Bis Vorgestern haben sich wohl die wenigsten Touristen um die sogenannte Panoramafreiheit Gedanken gemacht. Sie haben wohl auch garnicht gewusst was das ist.

Mit Panoramafreiheit ist nicht etwa der freie Blick auf ein schönes Panorama gemeint, sondern eine in vielen Ländern der Welt bestehende Einschränkung des Urheberrechts, die es jedermann und jederfrau ermöglicht, Bilder und Filme urheberrechtlich geschützter Werke, wie z.B. Gebäude oder Kunst im öffentlichen Raum, frei zu verwenden ohne dafür den Urheber des Werkes um Erlaubnis zu fragen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, daß die Werke von öffentlichen Verkehrswegen aus frei einsehbar sind.

Da die Einschränkung des Urheberrechts in den einzelnen Ländern der EU unterschiedlich gehandhabt wird, gibt es Bestrebungen diese zu vereinheitlichen.
Dazu gab es verschiedene Vorschläge.
Aber statt einer Liberalisierung der Panoramafreiheit für alle EU Staaten - Vorschlag der Europaabgeordneten Julia Reda – den Vorrang zu geben, hat der Rechtsausschuss der EU den restriktivsten Vorschlag zur Grundlage seiner Vorlage gemacht.
Das käme einer Abschaffung der Panaoramfreiheit gleich.

Zitat aus der Vorlage: „Das Europäische Parlament […] vertritt die Auffassung, daß die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte“

Zwar bezieht sich der Text auf eine kommerzielle Nutzung, aber diese ist oft sehr unklar abgegrenzt.
Ihre Urlaubsfotos auf Ihrem Blog, mit dem Sie eventuell auch Geld verdienen, sind dann vielleicht schon ein Verstoß gegen das geltende Recht, und Mann und Frau könnten damit schnell und einfach kriminalisiert werden. Ist das das Ziel?

Die Abstimmung über die Reform des Urheberrechts und damit der Panoramfreiheit wird das EU-Parlament am 9. Juli 2015 vornehmen.

Aber keine Bange, für die Veröffentlichung , einschließlich gewerblicher Nutzung, der Fotos von Ihrem Chinaurlaub, werden Sie von chinesischer Seite, nicht bestraft werden.
In China gilt eine Panoramfreiheit ähnlich wie in Deutschland bisher.
G.W.



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