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Ab dem 1 Januar 2013 für 72 Stunden visafrei in Beijing und Shanghai
Shanghai Pudong |
Ab dem 1. Januar 2013 für 72 Stunden visafrei in Beijing und Shanghai
- neue Regelungen für den visumsfreien Aufenthalt in China
Im Newsletter vom 22. November 2012 berichtete www.china-entdecken.com über neue Regelungen bei der Beantragung von Visa für die VR China.
In der Zwischenzeit wurden von den Behörden weitere Maßnahmen ergriffen, die die Einreise ausländischer Touristen nach China erleichtern.
Ab dem 1. Januar 2013 können nun, neben anderen, deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger in Beijing und Shanghai eine visumsfreie Aufenthaltserlaubnis für 72 Stunden erhalten.
Voraussetzung für die Erteilung der visafreien Aufenthaltserlaubnis für Beijing bzw. für Shanghai ist
- ein gültiger Reisepass,
- eine Aufenthaltsgenehmigung für das Drittland in das weitergereist wird [in der Regel ein Visum],
- ein gültiges Ticket für den Weiterflug und die
- die Ein- und Ausreise über den „Beijing Capital International Airport (BCIA)“ bzw.
- die Ein- und Ausreise über einen der beiden Flughäfen in Shanghai – den „Shanghai Pudong International Airport (PVG)“ oder den „Hongqiao International Airport (SHA)“
Im Falle einer visafreien Aufenthaltserlaubnis darf das Verwaltungsgebiet der Städte nicht verlassen werden.
Der "Transrapid" in Shanghai |
Die Verwaltungsgebiete sind allerdings recht groß, so daß sich alle wesentlichen Sehenswürdigkeiten der beiden Städte innerhalb des Stadtgebietes befinden.
Das gilt ganz besonders für Beijing, denn viele Teile der „Großen Mauer“ - eine der Hauptattraktionen Beijings - befinden sich innerhalb des Verwaltungsgebietes der Stadt.
Auch Besucher mit einer visafreien Aufenthaltserlaubnis müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei einer polizeilichen Meldestelle registrieren lassen.
Übernachtet man in einem Hotel oder einer sonstigen Herberge, ist das kein Problem, da die Beherbergungsstätte die Meldung für den Besucher übernimmt.
Hier noch ein wichtiger Hinweis:
Verletzung der geltenden Vorschriften, können, je nach den Umständen, mit einer Verwarnung, mit einer Strafzahlung bis hin zu Gefängnisstrafen für mehrere Tage, oder in besonders schweren Fällen mit der Ausweisung aus China, gepaart mit einem zukünftigen Einreiseverbot, geahndet werden.
Um die relativ kurze Aufenthaltsdauer optimal nutzen zu können. empfiehlt sich die Konsultation eines Reiseveranstalters.
G.W.
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