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Shanghai und Peking – visafrei für bis zu 72 Stunden

Flughafen Beijing
Flughafen Beijing

Seit dem 1. Januar 2013 ist es unter anderem für Personen aus Deutschland, der Schweiz und Österreich möglich, sich auch ohne Visum in Peking oder Shanghai aufzuhalten. Dieser Kurzaufenthalt ist jedoch an ein paar Bedingungen geknüpft.

So benötigt man einen gültigen Reisepass, eine Aufenthaltsgenehmigung für das als nächstes zu bereisende Land sowie gültige Rückflugtickets, die eine Ausreise aus China innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft bescheinigen.

Des Weiteren muss die Ein- und Ausreise entweder über den Shanghai Pudong International Airport (PVG), Hongqiao International Airport (SHA) oder Beijing Capital International Airport (BCIA) erfolgen.

Im Folgenden werden nun noch weitere wichtige Fragen beantwortet, die Reisenden helfen sollen, eventuelle Regelverstöße und damit verbundene Strafen zu vermeiden.

Kann man auch mit dem Zug einreisen?
Ja, es ist durchaus möglich, nach China mit dem Zug einzureisen. Die Ausreise muss aber unbedingt mit dem Flugzeug erfolgen.

Darf man einfach nur für drei Tage nach China reisen und dann wieder in sein Heimatland zurückkehren?
Nein, das ist nicht möglich. Voraussetzung der neuen Regelung ist, dass man vor dem Ablauf des dritten Tages in ein drittes Land weiterreist. Die neue Regelung ist also eher hilfreich für Geschäftsleute und Touristen, die sich auf der Durchreise befinden.

Der internationale Flughafen in Shanghai Pudong
Der internationale Flughafen in Shanghai Pudong


Was geschieht, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert und ich meinen Flug in das Drittland nicht antreten kann? Für den Fall, dass z. B. durch eine Naturkatastrophe der Zielflughafen innerhalb der 72 Stunden nicht angeflogen werden kann, muss vor Ort ein Visum beantragt werden. Dies ist aber wirklich nur dann möglich, wenn der anvisierte Flughafen unter keinen Umständen zu erreichen ist.

Ist es möglich, in Peking zu landen und aus Shanghai abzureisen?
Nein, das geht auf keinen Fall. Wer in Peking landet, muss auch wieder von Peking aus abreisen. Das Gleiche gilt auch für Shanghai.

Wo kann man sich mit der 72-Stunden-Erlaubnis überall aufhalten?
Es ist lediglich erlaubt, sich innerhalb des jeweiligen Verwaltungsgebiets der Stadt zu bewegen, in die man eingereist ist. Hat man chinesischen Boden über den BCIA betreten, so darf man sich ausschließlich in Peking aufhalten und den Pekinger Verwaltungsbezirk nicht verlassen. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Flughäfen in Shanghai.

Muss ich mich bei einer Behörde registrieren lassen?
Ja, nach der Ankunft in China muss man sich innerhalb von 24 Stunden polizeilich registrieren lassen. Checkt man in ein Hotel ein, wird dies vom Hotel-Personal jedoch automatisch übernommen.

Wer kann von der neuen Regelung Gebrauch machen?
Neben allen Staatsangehörigen der Nationen, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben, dürfen sich auch Staatsangehörige folgender Nationen drei Tage ohne Visum in China aufhalten:
Europa: Russland, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Ukraine sowie alle Mitgliedsstaaten des Vereinigten Königreiches
Amerika: USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile
Ozeanien: Australien, Neuseeland
Asien: Japan, Südkorea, Singapur, Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Brunei

Quelle: http://www.bjbj.gov.cn/2012-12/06/content_5559460.htm



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